Artsteckbrief

© Iris Göde
Ramphastos sulfuratus
Ramphastos
carinatus
Ramphastos piscivorus
Ramphastos poecilorhynchus
Ramphastos piscivorus
Ramphastos poecilorhynchus
Vögel
Rechtlicher Status
Regelwerk | Fußnoten | Name im Regelwerk |
---|---|---|
WA Washingtoner Artenschutzübereinkommen II | Ramphastos sulfuratus | |
EG EG-Verordnung 750/2013 B | Ramphastos sulfuratus | |
BG streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG b | Ramphastos sulfuratus |
Historie:
Unterschutzstellung | Datum | Bemerkung |
---|---|---|
Erstlistung seit | 06.06.81 | |
Besonders geschützt nach BNatSchG seit | 01.01.87 | |
Erstlistung seit | 20.07.92 | |
Weitere Informationen zur Entwicklung der Historie der Regelwerke erhalten Sie hier |
Erläuterung zur Schutzhistorie:
Die Art war zunächst in Anhang III WA, danach in Anhang II WA geschützt und wurde auf letzter Grundlage " besonders geschützt" nach dem BNatSchG.
Erläuterung zur Schutzhistorie:
"Erstlistung" bedeutet erstmaliger Schutz nach einem rechtlich bindenden Regelwerk (WA, EG-VO, BArtSchV, BNatSchG mit Verweis auf Anhang IV FFH, VSR).
"Höchstschutz" bedeutet frühester Zeitpunkt des Schutzes nach einem der drei Regelwerke (Anhang I WA, C Teil 1 der VO (EWG) Nr. 3626/82 bzw. nach Anhang A der VO (EG) Nr. 338/97) und dient zur Anwendung des Art. 8 Abs. 3 Buchstabe a) VO (EG) Nr. 338/97.
"Besonders geschützt nach BNatSchG" bedeutet seit wann eine Art nach nationalem Recht als "besonders geschützt" gilt.
"Erstlistung" bedeutet erstmaliger Schutz nach einem rechtlich bindenden Regelwerk (WA, EG-VO, BArtSchV, BNatSchG mit Verweis auf Anhang IV FFH, VSR).
"Höchstschutz" bedeutet frühester Zeitpunkt des Schutzes nach einem der drei Regelwerke (Anhang I WA, C Teil 1 der VO (EWG) Nr. 3626/82 bzw. nach Anhang A der VO (EG) Nr. 338/97) und dient zur Anwendung des Art. 8 Abs. 3 Buchstabe a) VO (EG) Nr. 338/97.
"Besonders geschützt nach BNatSchG" bedeutet seit wann eine Art nach nationalem Recht als "besonders geschützt" gilt.
Bilder:

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