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Vicugna

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Säugetiere

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Vicugna vicugna Vikunja
Vicuna
I [04]
[Expect the populations of: Argentina [the populations of the Provinces of Jujuy and Catamarca and the semi-captive populations of the Provinces of Jujuy, Salta, Catamarca, La Rioja and San Juan]; Chile [population of the Primera Región]; Ecuador [the whole population]; Peru [the whole population) and the Plurinational State of Bolivia (the whole population) which are included in Appendix II]
Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
WA = Washingtoner Artenschutzübereinkommen:I
Version vom: 12.06.2013
II [40]
Only the populations of Argentina1 [the populations of the Provinces of Jujuy and Catamarca and the semi-captive populations of the Provinces of Jujuy, Salta, Catamarca, La Rioja and San Juan]; Chile2 [population of the Primera Región], Ecuador3 [the whole population]; Peru4 [the whole population] and the Plurinational State of Bolivia5 (the whole population) ; all other populations are included in Appendix I
Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
WA = Washingtoner Artenschutzübereinkommen:II
Version vom: 12.06.2013
A [18]
Ausgenommen die Populationen von: Argentinien [Population der Provinzen Jujuy und Catamarca und die halbwilden Populationen der Provinzen Jujuy, Salta, Catamarca, La Rioja und San Juan]; Bolivien [die gesamte Population]; Chile [Population der Primera-Región]; Ecuador [die gesamte Population] und Peru: [die gesamte Population] die in Anhang B aufgeführt sind.
Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
EG = EG-Verordnung 750/2013:A
Version vom: 10.08.2013
B (5)
Population Perus (in Anhang B): Ausschließlich zur Genehmigung des internationalen Handels mit Wolle lebender Vikunjas und aus Wollelagerbeständen zum Zeitpunkt der neunten Tagung der Konferenz der Parteien vom November 1994 (3249 kg) sowie mit Stoffen und Artikeln aus solchen, einschließlich handgefertigter Luxuswaren und Strickwaren. Auf der Rückseite des Stoffes müssen das von den Arealstaaten dieser Art, die das Übereinkommen zum Schutz und zur Erhaltung der Vikunjas angenommen haben, vereinbarte Kennzeichen sowie die Worte "VICUÑA - PERU" angebracht sein. Andere Erzeugnisse sind mit dem Zeichen und dem Wortlaut "VICUÑA - PERU - ARTESANÍA" zu versehen. Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs A zu betrachten, und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.
Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
EG = EG-Verordnung 750/2013:B
Version vom: 10.08.2013
B (1)
Population Argentiniens (in Anhang B): Ausschließlich zur Genehmigung des internationalen Handels mit Wolle lebender Vicunjas der Populationen in Anhang B, und mit Stoffen und Artikeln aus solchen Produkten sowie mit anderen handgefertigten Waren. Auf der Rückseite des Stoffs müssen das von den Arealstaaten dieser Art, die das Übereinkommen zum Schutz und zur Erhaltung der Vicuñas angenommen haben, vereinbarte Kennzeichen sowie die Worte 'VICUNJA - ARGENTINA' angebracht sein. Andere Erzeugnisse sind mit dem Zeichen und dem Wortlaut 'VICUNJA - ARGENTINA - ARTESANÍA' zu versehen. Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs A zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.
Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
EG = EG-Verordnung 750/2013:B
Version vom: 10.08.2013
B (3)
Population Chiles (in Anhang B): Ausschließlich zur Genehmigung des internationalen Handels mit Wolle lebender Vikunjas der Population in Anhang B und mit Stoffen und Artikeln aus solchen Produkten, einschließlich handgefertigter Luxuswaren und Strickwaren. Auf der Rückseite des Stoffes müssen das von den Arealstaaten dieser Art, die das Ü-bereinkommen zum Schutz und zur Erhaltung der Vikunjas angenommen haben, vereinbarte Kennzeichen sowie die Worte " VICUÑA - Chile" angebracht sein. Andere Erzeugnisse sind mit dem Zeichen und dem Wortlaut "VICUÑA - Chile - ARTESANÍA" zu versehen. Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten im Anhang A zu betrachten, und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.
Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
EG = EG-Verordnung 750/2013:B
Version vom: 10.08.2013
B (2)
Population Boliviens (in Anhang B): Ausschließlich zur Genehmigung des internationalen Handels mit Wolle lebender Vikunjas und mit Stoffen und Artikeln aus solchen Produkten, einschließlich handgefertigter Luxuswaren und Strickwaren. Auf der Rückseite des Stoffes müssen das von den Arealstaaten dieser Art, die das Übereinkommen zum Schutz und zur Erhaltung der Vikunjas angenommen haben, vereinbarte Kennzeichen sowie die Worte "VICUÑA - BOLIVIA" angebracht sein. Andere Erzeugnisse sind mit dem Zeichen und dem Wortlaut "VICUÑA - BOLIVIA' - ARTESANÍA" zu versehen. Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs A zu betrachten, und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.
Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
EG = EG-Verordnung 750/2013:B
Version vom: 10.08.2013
B [42]
Nur die Populationen von: Argentinien (1) (Populationen der Provinzen Jujuy und Catamarca und die halbwilden Populationen der Provinzen Jujuy, Salta, Catamarca, La Rioja und San Juan); Bolivien (2) (die gesamte Population); Chile (3) (Population der Primera-Región), Ecuador (4) [die gesamte Popuilation) und Peru (5) [die gesamte Population); alle anderen Populationen sind in Anhang A aufgeführt.
Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
EG = EG-Verordnung 750/2013:B
Version vom: 10.08.2013
B (4)
Population Ecuadors (in Anhang B): Ausschließlich zur Genehmigung des internationalen Handels mit Wolle lebender Vikunjas und mit Stoffen und Artikeln aus solchen Produkten , einschließlich handgefertigter Luxuswaren und Strickwaren. Auf der Rückseite des Stoffes müssen das von den Arealstaaten dieser Art, die das Übereinkommen zum Schutz und zur Erhaltung der Vikunjas angenommen haben, vereinbarte Kennzeichen sowie die Worte "VICUÑA - ECUADOR" angebracht sein. Andere Erzeugnisse sind mit dem Zeichen und dem Wortlaut "VICUÑA - ECUADOR - ARTESANÍA" zu versehen. Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs A zu betrachten, und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.
Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
EG = EG-Verordnung 750/2013:B
Version vom: 10.08.2013
s

Vererbt vom Schutzeintrag vonVicugna vicugna
BG = streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG:s
Version vom: 17.09.2013
Säugetiere
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